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Garantiebedingungen RMV Deutschland Modellautovertrieb oHG

1. Garantieerklärung

1) Wir übernehmen die Garantie, dass bei den Modellen und Bauteilen der RMV Deutschland Modellautovertrieb oHG während der Garantiefrist (§ 4) keine Fabrikations-oder Materialmängel zu Tage treten.
2) Diese Garantie gilt nur gegenüber Kunden, die ein Modell oder Bauteil der RMV Deutschland Modellautovertrieb oHG bei einem autorisierten RMV-Fachhändler in der Bundesrepublik Deutschland gekauft haben. Die Garantie ist nicht übertragbar.

2. Ausschluss der Garantie

1) Keine Garantie besteht auf Verschleißteile wie Reifen, Laufgarnitur, Vergaser, Pleuel, Motorengehäuse, Brennraum, Kurbelwelle, Kugellager, Glühkerzen, Kupplungen, etc.
2) Die Garantie ist ferner ausgeschlossen, wenn - unzulässiges Zubehör verwandt worden ist oder Tuning- oder Anbauteile, die nicht aus dem RMV-Lieferprogramm stammen oder nicht von der RMV Deutschland Modellautovertrieb oHG ausdrücklich als zulässiges Zubehör deklariert worden sind. Es obliegt dem Käufer, sich bei seinem RMV-Fachhändler diesbezüglich zu informieren. - die Bauanleitung oder Bedienungsanleitung missachtet, das Modell baulich verändert oder zweckentfremdet wurde oder - der Fehler auf lokale Verhältnisse des Kunden zurückzuführen ist.

3. Hinweis auf gesetzliche Rechte

1) Diese Garantie wird von uns freiwillig und ohne gesetzliche Verpflichtung übernommen.
2) Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihnen auch gesetzliche Rechte zustehen,wenn die von Ihnen gekaufte Sache bei Übergabe an Sie mangelhaft ist. Diese gesetzlichen Mängelrechte richten sich ausschließlich gegen Ihren Verkäufer, d.h. Ihren autorisierten RMV-Fachhändler. Nach dem Gesetz können Sie von Ihrem Verkäufer in erster Linie entweder die Reparatur der mangelhaften oder die Lieferung einer neuen Sache verlangen. Hierfür können Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist setzen. Kommt der Verkäufer Ihrem Verlangen nicht nach, können Sie nach Ablauf der Frist den Vertrag rückabwickeln, d.h. die Sache zurückgeben und den Kaufpreis herausverlangen, oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Möglicherweise stehen Ihnen auch Schadensersatzansprüche zu, insbesondere, wenn der Verkäufer den Mangel kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte.
3) Die gegen die RMV Deutschland Modellautovertrieb oHG bestehenden Rechte aus dieser Garantie bestehen zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten und schränken diese Rechte in keiner Weise ein.

4. Dauer der Garantie

1) Die Garantiefrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag des Kaufes bei Ihrem autorisierten RMV-Fachhändler.
2) Von uns erbrachte Garantieleistungen führen nicht zu einem Neubeginn oder einer Verlängerung der Garantiefrist.

5. Rechte aus der Garantie

1) Liegt ein Garantiefall vor, werden wir die defekten Teile nach unserer Wahl austauschen oder reparieren. Austauschteile gehen in das Eigentum der RMV Deutschland Modellautovertrieb oHG über.
2) Die Garantieleistungen werden von der RMV Deutschland Modellautovertrieb oHG Serviceabteilung vorgenommen.
3) Die Material- und Arbeitskosten tragen wir. Falls das Gerät zum Zwecke der Prüfung und Reparatur transportiert wird, geschieht dies auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten.
4) Weitergehende Ansprüche gegen uns, insbesondere auf Rückabwicklung des Vertrags, Herabsetzung des Kaufpreises oder Schadensersatz, bestehen aus dieser Garantie nicht.

6. Geltendmachung der Garantie

1) Garantieansprüche sind unverzüglich nach Feststellung eines Material- oder Herstellungsfehlers bei einem autorisierten RMV-Fachhändler oder bei der RMV Deutschland Modellautovertrieb oHG, Serviceabteilung, Rheinberger Straße 9, 46509 Xanten, geltend zu machen. Für Defekte, die auf eine verzögerte Geltendmachung der Garantie zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Garantie.
2) Zur Geltendmachung der Garantie ist die Vorlage eines Verkaufsbelegs und des beanstandeten Modells oder Bauteils erforderlich. Als Garantiebeleg gilt der Verkaufsbeleg, wenn auf dem Verkaufsbeleg der Modelltyp mit der Bestellnummer vom autorisierten RMV-Fachhändler vermerkt ist und der Verkaufsbeleg mit Stempel, Datum und Unterschrift des Fachhändlers gegengezeichnet ist.
3) Modelle bzw. Teile sind in gereinigtem Zustand einzusenden (z.B. auch Benzintank völlig entleeren). Wir behalten uns vor, ungereinigte Teile auf Ihre Kosten zurückzusenden. 4) Stellt sich nach einer Prüfung des beanstandeten Modells oder Bauteils heraus, dass kein Garantiefall vorlag, sind wir berechtigt, den geleisteten Arbeitsaufwand nach unseren allgemeinen Stundensätzen, mindestens jedoch eine Aufwandspauschale in Höhe von 8,50 ¤ zu berechnen.

STAND: Januar 2007

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